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Stühle für den Industrie-Arbeitsplatz
Auszug aus der Arbeitsstättenverordnung § 25:
Kann die Arbeit ganz oder teilweise sitzend verrichtet werden, sind Arbeitnehmern am Arbeitsplatz Sitzgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Die Sitzgelegenheiten müssen im Arbeitsablauf und der Handhabung der Betriebseinrichtung entsprechen und unfallsicher sein.
Die Norm DIN 68877:
Die Norm DIN 68877 enthält sicherheitstechnische Festlegungen und ergonomische Anforderungen an Arbeits-Drehstühle für die Produktion:
- Das Grundmodell ist ein höhenverstellbarer Drehstuhl, dessen Rückenlehne in Tiefe und Höhe verstellbar ist.
- Die Rückenlehne muss pendelnd gelagert sein.
- Das Untergestell muss mindesten 5 Auflagepunkte haben.
- Für Stühle, deren Sitzhöhe über 650 mm einstellbar ist, ist eine rutschhemmende Aufstiegshilfe vorgeschrieben.
- Rollen sind nur zulässig für Stühle, deren Sitzhöhe nicht höher als 650 mm einstellbar ist.
- Stühle deren niedrigste Einstellmöglichkeit der Sitzhöhe bei 500mm und darunter liegt, benötigen eine Dämpfung des Stoßes beim hinsetzen.
Diese Norm legt Mindestanforderungen fest. Wo immer es möglich ist, sollen Stühle mit gepolsterten Flächen eingesetzt werden. Hohem Schmutzanfall kann durch entsprechende Oberflächenmaterialien entgegengewirkt werden.
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